Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

1741

Königlich-preußisches Mühlenreglement

Ein Jahr nach seinem Regierungsantritt erlässt König Friedrich II. (1712-1786) das „Königlich Preußische Mühlenreglement für das Fürstentum Minden und die Grafschaften Ravensberg, Tecklenburg und Lingen“. Strenge Reglementierungen, die u.a. jeder staatlichen Mühle eine gewisse Anzahl Mahlpflichtiger zuteilt und den freien Zugang des Getreidelieferanten zur Mühlen anordnet, sollen die Missstände im verstaatlichten Mühlenwesen beseitigen.