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1723

Beginn der preußischen Verwaltungsreform, Einführung der Kriegs- und Domänenkammern

Eine weitere Maßnahme der Verwaltungsreform unter König Friedrich Wilhelm I. ist die Einführung von Kriegs- und Domänenkammern als oberste Behörde für das Finanz- und Steuerwesen. Sie dienen der regionalen Herrschaftsausübung. Seit 1723 bestehen zunächst die Kammern in Minden und Kleve. Im Jahr 1787 wird diese Verwaltungsstruktur weiter verstärkt, indem Hamm eine eigene Kriegs- und Domänenkammer erhält. In den Kammern arbeiten nicht mehr ausschließlich aus dem Territorium selbst stammende Beamte und Räte sondern auch auswertige Fachleute, zumeist mit akademischer Ausbildung. Einige nutzen ihre herausragenden Kenntnisse zum Wohl des Staates und begründen damit den Ruf Preußens, besonders effektiv und modern zu sein.