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1672

Bielefelder Religionsrezess

Kurfürst Friedrich Wilhelm gewährte seinen Untertanen Glaubensfreiheit in einem kontrollierten Maß. In seinen Territorien lebten in der Mehrzahl Lutheraner, eine katholische Minderheit und wenige Reformierte. Insbesondere die Religionsausübung der Katholiken wurde staatlich reglementierten. Wie Lutheraner und Reformierte durften sie in der Grafschaft Ravensberg Kirchen, Predigerhäuser und Schulen bauen sowie Pastoren und Lehrer berufen. Jedoch regelte der Bielefelder Rezess von 1672, dass die öffentliche Religionsausübung der Katholiken nur in bereits bestehenden Kirchen in Bielefeld, Schildesche und Herford sowie in einer im 18. Jahrhundert gebauten Kirche in Vlotho und in der Kapelle von Stockkämpen (ab 1690) stattfinden durfte.